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[ LEGACY_SYSTEMS ]

Legacy-Software modernisieren, ohne das Altprogramm anzufassen.

Viele Unternehmen arbeiten jeden Tag mit Software aus den 1990ern: eine DOS-Warenwirtschaft, ein QuickBASIC-Programm, eine Maschinensteuerung. Sie läuft zuverlässig, aber der Hersteller ist weg, der Quellcode fehlt, und Windows 11, die E-Rechnungspflicht oder ein neues Buchhaltungssystem verlangen etwas, das sie nicht kann.

Wir halten solche Programme lauffähig, lesen ihre Daten per Reverse Engineering und bauen daneben, was fehlt: E-Rechnungen nach EN 16931, Schnittstellen, Archiv und Web-Oberfläche. Das Altprogramm bleibt dabei unverändert.

GRUNDSATZ
Altprogramm bleibt unverändert
QUELLCODE
nicht nötig
E-RECHNUNG
ZUGFeRD · Factur-X · XRechnung
PRÜFUNG
veraPDF · KoSIT-Validator · Mustang
[ ERSTEINSCHÄTZUNG ]

Was kann Ihr Altsystem noch?

Beschreiben Sie uns kurz Programm, Baujahr und Ziel. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob Weiterbetrieb, Adapter oder Ablösung sinnvoll ist, und ein festes Stundenkontingent für die Analyse.

01Was Legacy-Modernisierung bei uns heißt

Ein Legacy-System (Altsystem) ist Software, die auf veralteter Technik beruht, aber im Betrieb unverzichtbar ist. Modernisieren heißt bei uns nicht, alles neu zu schreiben, sondern das zu ergänzen, was fehlt, und das Bewährte weiterlaufen zu lassen.

DOS-Programme weiterbetreiben

QuickBASIC-, Clipper- oder Turbo-Pascal-Anwendungen unter Windows 10 und 11 lauffähig halten: Emulator, virtuelle Maschine oder Portierung, mit Druck, Netzlaufwerk und Datensicherung.

Reverse Engineering

Dateiformate und Programmlogik rekonstruieren, wenn es weder Quellcode noch Hersteller gibt: Satzaufbau, Zahlenformate, Rechenregeln, Druckbild.

E-Rechnung aus dem Altsystem

ZUGFeRD/Factur-X und XRechnung nach EN 16931 aus den Daten des Altprogramms, im gewohnten Druckbild, geprüft mit veraPDF, KoSIT-Validator und Mustang.

Anbindung an neue Systeme

Ein Adapter liest die Daten nur und gibt sie weiter: an Buchhaltung, Archiv, Web-Oberfläche oder Schnittstellen. Das Altprogramm läuft weiter wie bisher.

02DOS-Programme unter Windows 10 und 11 weiterbetreiben

64-Bit-Windows kann keine 16-Bit-DOS-Programme mehr ausführen; die dafür nötige Umgebung NTVDM gab es nur in 32-Bit-Windows. Windows 11 gibt es ausschließlich in 64 Bit, und der Support für Windows 10 endete am 14. Oktober 2025. Wer ein DOS-Programm weiter nutzen will, braucht deshalb einen dieser Wege:

WegPasst fürWorauf es ankommt
DOSBox-X oder vDos Einzelplatz, Textmodus-Anwendungen, Druck über Windows Mehrplatzbetrieb mit gemeinsamen Datendateien braucht saubere Dateisperren, das muss man testen
Virtuelle Maschine mit DOS oder 32-Bit-Windows Programme, die echte Hardwarenähe, Netzwerk oder alte Treiber brauchen Altes Betriebssystem ohne Sicherheitsupdates, gehört vom Netz getrennt
32-Bit-Windows 10 mit NTVDM Übergang auf vorhandenen Rechnern Support für Windows 10 endete am 14. Oktober 2025, Windows 11 gibt es nur in 64 Bit
Portierung Programm soll weiterentwickelt werden, Daten sollen in eine Datenbank Aufwendiger, setzt eine vollständige Rekonstruktion der Rechenregeln voraus

Die eigentliche Arbeit steckt selten im Starten, sondern in den Rändern: Druck auf heutige Drucker statt auf LPT1, Zugriff mehrerer Arbeitsplätze auf dieselben Datendateien, Umlaute zwischen DOS-Zeichensatz (Codepage 437/850) und Windows, Datensicherung. Wir richten das ein und testen es mit Ihren echten Abläufen.

03Reverse Engineering von Dateiformaten und Programmlogik

Gibt es weder Quellcode noch Dokumentation, rekonstruieren wir, wie das Programm seine Daten speichert und rechnet. Die Quellen dafür sind die Datendateien selbst, die Ausdrucke und das Programm, das wir mit dem Disassembler Ghidra analysieren.

  • Satzaufbau: Dateien mit festen Satzlängen, Index- und Zählerdateien, gelöschte und ungültige Sätze.
  • Zahlenformate: Ältere BASIC-Programme speichern Gleitkommazahlen teils im Microsoft Binary Format (MBF) statt nach IEEE 754. Wer das übersieht, liest plausible, aber falsche Beträge.
  • Rechenregeln: Rabatte, Rundung, Mengeneinheiten, Steuersätze. Wir bauen sie nach und belegen jede Regel an echten Belegen.
  • Druckbild: Welche Felder wo stehen, welche Texte das Programm einsetzt, wie mehrseitige Belege umbrechen.

Dasselbe Vorgehen nutzen wir bei Maschinensteuerungen, etwa bei Spritzgussmaschinen ohne Herstellersupport, siehe Leistungen. Rechtlich erlaubt § 69e UrhG das Dekompilieren in engen Grenzen, wenn es für die Interoperabilität eines eigenständigen Programms unerlässlich ist. Diese Grenzen klären wir vor Beginn; eine Rechtsberatung ist das nicht.

04E-Rechnung aus dem Altsystem: ZUGFeRD und XRechnung

Seit 2025 gilt im inländischen B2B-Geschäft die E-Rechnungspflicht, mit Übergangsfristen für den Versand. Ein Altprogramm, das nur auf Papier oder als PDF druckt, erfüllt sie spätestens ab 2028 nicht mehr. Die Fristen nach § 27 Abs. 38 UStG:

  1. AB 1. Januar 2025 Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Papier und PDF sind beim Versand übergangsweise noch erlaubt.
  2. AB 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800 000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen. Darunter bleibt Papier oder PDF bis Ende 2027 zulässig.
  3. AB 1. Januar 2028 Alle inländischen Unternehmen stellen im B2B-Geschäft E-Rechnungen aus. Auch die Ausnahme für EDI-Verfahren endet am 31. Dezember 2027.

Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV). Diese Übersicht ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihren Fall ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Die Begriffe kurz erklärt

EN 16931
Europäische Norm für das semantische Datenmodell einer elektronischen Rechnung. Sie legt fest, welche Angaben eine E-Rechnung enthält und wie sie heißen. § 14 Abs. 1 UStG verweist auf diese Norm.
XRechnung
Deutsche Ausprägung (CIUS) der EN 16931 als reine XML-Datei, entwickelt von der KoSIT. Üblicher Standard bei Rechnungen an die öffentliche Verwaltung, im B2B-Geschäft ebenso zulässig.
ZUGFeRD / Factur-X
Hybrides Format: ein lesbares PDF, in das die Rechnungsdaten als XML eingebettet sind. ZUGFeRD ab Version 2 und das französische Factur-X sind technisch identisch. Als E-Rechnung zählen die Profile ab EN 16931 (auch EXTENDED und XRECHNUNG), nicht MINIMUM und BASIC WL.
PDF/A-3
ISO-Norm für langzeitarchivierbare PDF-Dateien, die eingebettete Dateien wie die Rechnungs-XML erlaubt. Schriften, Farbprofile und Metadaten müssen vollständig in der Datei stecken. veraPDF prüft das.

Geprüft mit drei Werkzeugen, jedes einzeln ausgewertet

Eine E-Rechnung kann als PDF tadellos aussehen und trotzdem als E-Rechnung ungültig sein. Deshalb prüfen wir jeden Teil getrennt und verlassen uns nie auf ein Gesamturteil:

veraPDF

Prüft, ob das PDF wirklich PDF/A-3 ist: eingebettete Schriften, Farbprofil, XMP-Metadaten, Anhang.

KoSIT-Validator

Prüft die XML gegen Schema und Schematron-Regeln der EN 16931 und der XRechnung. Er ist die Referenz, an der sich viele Empfänger orientieren.

Mustang

Liest ZUGFeRD-/Factur-X-Dateien wie ein Empfänger: passt die eingebettete XML zum PDF, stimmen Profil und Pflichtangaben?

05Alte Anwendungen mit neuen Systemen verbinden

Der Kern unserer Lösungen ist ein Adapter, der die Daten des Altprogramms nur liest. Er sitzt neben dem Altprogramm, nicht darin. Das hat einen einfachen Grund: Was nicht schreibt, kann den Datenbestand nicht beschädigen, und die Mitarbeiter müssen nichts umlernen.

  1. 01 Nur lesen Der Adapter öffnet die Datendateien des Altprogramms ausschließlich lesend. Es gibt keinen Eingriff in Programm, Datenbestand oder Arbeitsablauf.
  2. 02 Gewohntes Druckbild Die Rechnung sieht aus wie bisher, weil das Druckbild aus denselben Daten nachgebaut wird. Neu ist die eingebettete XML.
  3. 03 Revisionssichere Ablage Jede erzeugte Rechnung wird unveränderbar abgelegt, mit Prüfsumme und Protokoll, passend zu den GoBD. Rechnungen sind nach § 14b UStG acht Jahre aufzubewahren.
  4. 04 Web-Oberfläche und Schnittstellen Rechnungen suchen, prüfen und versenden im Browser; Übergabe an Buchhaltung, Dokumentenmanagement oder E-Mail-Versand.

06Vorgehen in vier Schritten

PHASE_01

Analyse mit festem Stundenkontingent

Wir sehen uns Programm, Datendateien und Ausdrucke an und beantworten: Was lässt sich lesen, was fehlt, was kostet der Rest? Sie wissen vorher, wie viele Stunden die Analyse höchstens dauert.

FESTES KONTINGENT
PHASE_02

Prototyp mit echten Daten

Aus einer Kopie Ihrer Daten entstehen die ersten Rechnungen, Exporte oder Auswertungen. Kein Spielbeispiel, sondern Ihre Belege.

MIT IHREN BELEGEN
PHASE_03

Abgleich auf den Cent

Jeder Beleg aus dem Prototyp wird gegen den Ausdruck des Altprogramms verglichen: Positionen, Steuersätze, Summen. Abweichungen werden erklärt, nicht gerundet.

BELEG FÜR BELEG
PHASE_04

Betrieb

Installation beim Kunden, Überwachung, die bei Fehlern meldet statt still weiterzulaufen, Dokumentation und Ansprechpartner, wenn sich Formate oder Pflichten ändern.

LAUFEND

Stundensätze und Kontingente stehen auf der Seite Preise.

07Fallbeispiel: ZUGFeRD aus einer DOS-Warenwirtschaft

Ausgangslage: Ein Großhändler arbeitet mit einer DOS-Warenwirtschaft aus den 1990ern, geschrieben in QuickBASIC. Quellcode und Hersteller gibt es nicht mehr. Rechnungen entstehen nur als Ausdruck aus dem Programm, und die E-Rechnungspflicht rückt näher.

Lösung: Per Reverse Engineering werden Satzaufbau, Zahlenformate und Rechenregeln der Datendateien rekonstruiert. Ein Adapter liest die Belege, erzeugt ZUGFeRD-Rechnungen im gewohnten Druckbild und legt sie revisionssicher ab. Jeder Beleg wird gegen den Ausdruck des Altprogramms auf den Cent abgeglichen.

Ergebnis: ZUGFeRD-Rechnungen nach EN 16931 im gewohnten Druckbild, das Altprogramm bleibt unverändert, und am Arbeitsablauf im Büro ändert sich nichts.

08Weiterbetreiben, anbinden oder ablösen?

Nicht jedes Altsystem sollte bleiben. Weiterbetrieb mit Adapter lohnt sich, wenn das Programm fachlich passt, die Mitarbeiter es beherrschen und nur einzelne Fähigkeiten fehlen, etwa E-Rechnung oder Export. Eine Ablösung ist sinnvoll, wenn sich die Abläufe ohnehin ändern, mehrere Standorte gleichzeitig arbeiten sollen oder das Altsystem nur noch auf einer einzigen, nicht ersetzbaren Hardware läuft.

Auch dann hilft das Reverse Engineering: Wer das alte Datenformat versteht, kann die Daten vollständig und nachprüfbar in ein neues System übernehmen. Für Software, die nicht aus den 1990ern stammt, sondern aus einem KI-Werkzeug, gibt es eine eigene Seite: Vibe-Coding-Projekt retten.

09Häufige Fragen

Läuft ein DOS-Programm unter Windows 11?

Nicht direkt. Windows 11 gibt es nur in 64 Bit, und 64-Bit-Windows enthält keine Umgebung für 16-Bit-DOS-Programme. Ein DOS-Programm läuft dort in einem Emulator wie DOSBox-X oder vDos oder in einer virtuellen Maschine. Welcher Weg passt, hängt von Druck, Netzwerk und Mehrplatzbetrieb ab.

Geht das auch ohne Quellcode und ohne Hersteller?

Ja. Dateiformate und Rechenregeln lassen sich aus den Datendateien, den Ausdrucken und dem Programm selbst rekonstruieren, etwa mit dem Disassembler Ghidra. Das Urheberrecht erlaubt das Dekompilieren in engen Grenzen, wenn es für die Interoperabilität mit einem eigenständigen Programm unerlässlich ist (§ 69e UrhG). Ob diese Grenzen im Einzelfall eingehalten sind, klären wir vorab mit Ihnen; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?

Im inländischen B2B-Geschäft ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800 000 Euro lag, sonst ab 1. Januar 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG). Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht, also zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD mit eingebetteter XML. Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung und nur noch in der Übergangszeit zulässig.

Muss das Altprogramm dafür geändert werden?

In der Regel nicht. Der Adapter liest die Daten, die das Altprogramm ohnehin schreibt, und erzeugt daraus E-Rechnung, Export oder Archiv. Die Mitarbeiter arbeiten weiter wie gewohnt, und ein Fehler im Adapter kann den Datenbestand des Altprogramms nicht beschädigen.

ZUGFeRD oder XRechnung, was brauche ich?

Beide erfüllen die EN 16931. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML, das Menschen lesen und Programme verarbeiten können, und deshalb im B2B-Geschäft verbreitet. XRechnung ist reine XML und bei Rechnungen an Behörden üblich. Aus denselben Daten lassen sich beide Formate erzeugen.

Wie stellen Sie sicher, dass die Rechnungen stimmen?

Mit zwei getrennten Prüfungen. Technisch prüfen veraPDF das PDF/A-3, der KoSIT-Validator die XML und Mustang das Zusammenspiel; jedes Ergebnis wird einzeln ausgewertet. Inhaltlich wird jeder Beleg gegen den Ausdruck des Altprogramms auf den Cent abgeglichen, bevor das System in Betrieb geht.

10Quellen

Rechtsstand der Angaben: 25. Oktober 2026.

Ihr Altprogramm soll bleiben, aber mehr können?

Ein kurzes Gespräch zeigt, ob Weiterbetrieb, Adapter oder Ablösung der richtige Weg ist, und was die Analyse höchstens kostet.